Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister wird automatisch jede bestehende Aktie gegen 10 neue Aktien ausgetauscht. Infolge der dann um den Faktor 10 gestiegenen Anzahl an Aktien der Gesellschaft wird erwartet, dass sich deren Börsenkurs entsprechend verringert.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2019 mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 11. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.